Geldstrafen abarbeiten? Hier bei uns!

Die Geldstrafe ist die häufigste strafrechtliche Sanktion in Deutschland. Aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation können viele Menschen die Geldstrafen nicht bezahlen. Die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Justizpolitik.

 

Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen können ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr Bestrafungsgerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.

 

Ihr könnt einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und gern eure Arbeit im Akarsu ableisten. Bei der Umwandlung und dem Antrag (http://www.pagel-und-pauly.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Antrag%20Umwandlung%20Geldstrafe%20in%20gemeinn%C3%BCtzige%20Arbeit.pdf) könnt ihr euch gern an die http://www.sbh-berlin.de/beratung/arbeit-statt-strafe-ass/ wenden. Oder ihr fragt direkt im Akarsu an.